Ein Mensch beim Online-Banking mit dem Handy

Spendenkonto: Der richtige Empfängername für Ihre Spende

Nachfragen bei einer Überweisung an die Salvatorianerinnen vermeiden.

Wichtiger Hinweis für Überweisungen seit dem 9. Oktober 2025

Bei Überweisungen sind die Banken und Sparkassen zu einem Hinweis verpflichtet, wenn der Empfängername nicht exakt mit dem formalen Namen des Kontoinhabers übereinstimmt.

Der exakte Empfängername unseres Spendenkontos ist „Schwestern Salvatorianerinnen e.V.“ Wenn Sie stattdessen einen anderen Namen als Empfänger angeben wie „Salvatorianerinnen weltweit“ oder „Salvatorianerinnen im Hl. Land“ ist die Bank verpflichtet, bei Ihnen nachzufragen, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen möchten.Wenn die angegebene IBAN (Kontonummer) korrekt ist, können Sie das bedenkenlos tun. Ihre Spende kommt bei uns an – unabhängig ob der formal korrekte Name verwendet wurde oder eine andere Bezeichnung.

Wir haben bereits eingeleitet, dass auch die bekannten Namen „Salvatorianerinnen weltweit“ und „Salvatorianerinnen im Hl. Land“ als zusätzliche Namen anerkannt werden und es nicht weiter zu Rückfragen kommt. Bitte lassen Sie sich nicht wegen einer möglichen Nachfrage bei einer Überweisung verunsichern und entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Hier noch eine ausführliche Information der Bankenaufsicht

Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen – auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bezeichnet.

Worum geht es bei der Empfängerüberprüfung?

Bisher gleichen Banken bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen nicht mit dem zur IBAN gehörendem Namen ab. Um die Gefahr von Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verringern und Betrug zu verhindern, führt die EU mit einer Verordnung die Empfängerüberprüfung ein.

Vor der Freigabe einer Überweisung muss die ausführende Bank prüfen, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Der bzw. die Überweisende erhält dann das Ergebnis der Prüfung und kann entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.

Welche Überweisungen werden geprüft?

Die neue Regelung gilt sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für herkömmliche Überweisungen in Euro im Euroraum. Eine Empfängerüberprüfung ist nur bei Überweisungen von Girokonto zu Girokonto vorgeschrieben. Andere Kontoarten, wie Spar- oder Darlehenskonten, sind davon ausgenommen.

Überprüft werden sowohl elektronisch eingereichte Überweisungen als auch papierhaft abgegebene Überweisungen. Bei papierbasierten Aufträgen erfolgt die Prüfung jedoch nur, wenn die Kundin oder der Kunde sie persönlich in der Filiale abgibt.

Bereits bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter. Erst bei einer Änderung oder neuen Daueraufträgen ist eine Prüfung nötig. Lastschriften sind nicht von der Empfängerüberprüfung betroffen.

Welche Auswirkungen hat die Empfängerüberprüfung?

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung kann für Sie als zahlende Person im Online-Banking drei unterschiedliche Auswirkungen haben:

  • Stimmen Ihre Angaben mit denen des Zahlungsempfängerkontos überein, können Sie die Zahlung autorisieren und die Überweisung wird ausgeführt.
  • Bei fast übereinstimmenden Daten wird Ihnen der Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers genannt. Sie können die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung autorisieren.
  • Bei abweichenden Angaben werden Sie darüber informiert und auf das Risiko einer Überweisung an die falsche Empfängerin bzw. den falschen Empfänger hingewiesen. Sie können den Vorgang abbrechen, die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung autorisieren.

Bei papierhaften Überweisungen wird Ihnen das Ergebnis der Empfängerüberprüfung durch die Mitarbeitenden der Bank direkt mitgeteilt sowie das weitere Vorgehen erläutert.

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