Stiften per Testament

Neben den Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, können Sie auch die Salvator Stiftung in Ihrem Testament bedenken. So stärken Sie die von Ihnen und der Salvatorschule geteilten Werte auch über Ihren Tod hinaus. Ihr Vermächtnis kann auf verschiedene Weisen wirken: Sie können das Grundstockvermögen durch eine Zustiftung erhöhen oder Ihren bereits zu Lebzeiten errichteten

Das Stifterdarlehen

Wenn Sie sich jetzt noch nicht endgültig von einem Teil Ihres Vermögens trennen möchten, so können Sie der Salvator Stiftung ein Darlehen überlassen. Dies ist möglich ab einem Betrag von 5.000 Euro. Wir legen das Geld sicher an und die Zinsen fließen direkt in die Arbeit der Salvatorschule. Ein Vertrag zwischen Ihnen und der Salvator

Der Stiftungsfonds

Wenn Sie ganz gezielt ein bestimmtes Projekt rund um die Schule fördern möchten, so können Sie dies mit einem Stiftungsfonds tun. Auf Wunsch trägt dieser Ihren Namen und macht Ihr Engagement auf besondere Weise sichtbar. Vielleicht möchten Sie ja auch in Ihrem Bekanntenkreis um Zustiftungen oder Spenden zu Ihrem Stiftungsfonds werben. Ein Stiftungsfonds kann mit

Die Zustiftung

Die Zustiftung ist die einfachste Form des Stiftens und bei der Salvator Stiftung ab einem Betrag von 5.000,- Euro möglich. Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundstockvermögen der Salvator Stiftung und damit auch die Zinserträge. Jahr für Jahr stehen für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler an der Salvatorschule somit zusätzliche Gelder zur

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