Neben den Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, können Sie auch die Salvator Stiftung in Ihrem Testament bedenken. So stärken Sie die von Ihnen und der Salvatorschule geteilten Werte auch über Ihren Tod hinaus. Ihr Vermächtnis kann auf verschiedene Weisen wirken: Sie können das Grundstockvermögen durch eine Zustiftung erhöhen oder Ihren bereits zu Lebzeiten errichteten Stiftungsfonds stärken. Sie können aber auch die Errichtung eines neuen Stiftungsfonds per Testament verfügen. Die Salvator Stiftung verwaltet Ihr Vermächtnis sorgfältig und setzt die Erträge Jahr für Jahr für die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen in der Salvatorschule in Nazareth ein. Da die Salvator Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, fällt keinerlei Erbschaftssteuer an. Auch wenn Ihre Erben innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall Ihren Nachlass ganz oder teilweise in die Salvator Stiftung einbringen, wird keine Erbschaftssteuer erhoben. Bereits gezahlte Erbschaftssteuer wird in diesem Fall zurückerstattet.
Sabine Karthaus2021-04-02T16:34:35+02:00