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Schüler Stiftung

Hochwertige Bildung und Erziehung – heute und in der Zukunft

Die Förderung der Christen im Heiligen Land ist allen Salvatorianerinnen ein großes Anliegen. Um dieser wichtigen Aufgabe ein stärkeres Fundament zu geben, wurde im Oktober 2013 die Salvator Stiftung gegründet. Sie soll insbesondere die Salvatorschule in Nazareth fördern.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_tta_accordion c_icon=“chevron“ active_section=“6″ title=“Die Salvatorstiftung“][vc_tta_section title=“Daten und Fakten“][vc_column_text]

  • Gründung: Oktober 2013
  • Startkapital: 100.000,- EUR
  • Stifterin: Salvatorianerinnen im Heiligen Land
  • Verwalter: Schwestern Salvatorianerinnen e.V., Kerpen-Horrem
  • Stiftungskapital aktuell (Stand 31.12.2017): 543.369,- EUR
[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Der Stiftungsbeirat“][vc_column_text]Klara Berchtold SDS, Nazareth
für die Salvatorianerinnen im Heiligen Land, Träger der Salvatorschule

Ursula Schulten
für den Treuhänder der Salvator Stiftung, den Schwestern Salvatorianerinnen e.V.

Monsignore Helmut Daniels, Leverkusen

WP STB Dipl.-Kfm. Joachim Preiss, Berlin
Geschäftsführer der Solidaris Revisions-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Diakon Michael Ruland, Hilden[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][vc_column width=“1/2″][vc_tta_accordion c_icon=“chevron“ active_section=“6″ title=“Möglichkeiten des Stiftens“][vc_tta_section title=“Die Zustiftung“][vc_column_text]Die Zustiftung ist die einfachste Form des Stiftens und bei der Salvator Stiftung ab einem Betrag von 5.000,- Euro möglich. Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das
Grundstockvermögen der Salvator Stiftung und damit auch die Zinserträge. Jahr für Jahr stehen für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler an der Salvatorschule somit zusätzliche Gelder zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Der Stiftungsfonds“][vc_column_text]Wenn Sie ganz gezielt ein bestimmtes Projekt rund um die Schule fördern möchten, so können Sie dies mit einem Stiftungsfonds tun. Auf Wunsch trägt dieser Ihren Namen und macht Ihr Engagement auf besondere Weise sichtbar. Vielleicht möchten Sie ja auch in Ihrem Bekanntenkreis um Zustiftungen oder Spenden zu Ihrem Stiftungsfonds werben. Ein Stiftungsfonds kann mit einem Betrag ab 25.000,- Euro errichtet werden. Formal gilt ein Stiftungsfonds als zweckgebundene Zustiftung.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Das Stifterdarlehen“][vc_column_text]Wenn Sie sich jetzt noch nicht endgültig von einem Teil Ihres Vermögens trennen möchten, so können Sie der Salvator Stiftung ein Darlehen überlassen. Dies ist möglich ab einem Betrag von 5.000 Euro. Wir legen das Geld sicher an und die Zinsen fließen direkt in die Arbeit der Salvatorschule. Ein Vertrag zwischen Ihnen und der Salvator Stiftung regelt Ihr Engagement. Eine Bankbürgschaft dient Ihnen als zusätzliche Sicherheit. Ein Stifterdarlehen hat gleich mehrere Vorteile: Sie bleiben sehr flexibel und können das Darlehen jederzeit aufstocken, kündigen oder in eine dauerhafte Zustiftung umwandeln. Aufgrund der „Geld-zurück-Garantie“ eignet es sich beispielsweise auch gut als Teil Ihrer Altersvorsorge. Zudem zahlen Sie keine Abgeltungssteuer, da Sie die Zinsen nicht selbst nutzen. Die Salvator Stiftung als gemeinnützige Stiftung zahlt ebenfalls keine Abgeltungssteuer.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Stiften per Testament“][vc_column_text]Neben den Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, können Sie auch die Salvator Stiftung in Ihrem Testament bedenken. So stärken Sie die von Ihnen und der Salvatorschule geteilten Werte auch über Ihren Tod hinaus. Ihr Vermächtnis kann auf verschiedene Weisen wirken: Sie können das Grundstockvermögen durch eine Zustiftung erhöhen oder Ihren bereits zu Lebzeiten errichteten Stiftungsfonds stärken. Sie können aber auch die Errichtung eines neuen Stiftungsfonds per Testament  verfügen. Die Salvator Stiftung verwaltet Ihr Vermächtnis sorgfältig und setzt die Erträge Jahr für Jahr für die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen in der Salvatorschule in Nazareth ein. Da die Salvator Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, fällt keinerlei Erbschaftssteuer an. Auch wenn Ihre Erben innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall Ihren Nachlass ganz oder teilweise in die Salvator Stiftung einbringen, wird keine Erbschaftssteuer erhoben. Bereits gezahlte Erbschaftssteuer wird in diesem Fall zurückerstattet.[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]„Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Christen im Heiligen Land, die Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialoges sowie die Förderung sozial-pastoraler und theologischer Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Salvatorschule in Nazareth.“

Wir Salvatorianerinnen sowie die Mitglieder des Stiftungsbeirats freuen uns über engagierte Menschen, die sich finanziell in die Stiftung einbringen und gemeinsam mit uns die jungen Christen im Heiligen Land stärken möchten. Konkret wirkt Ihr stifterisches Engagement in diesen Bereichen:

  • Förderung der ganzheitlichen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Nazareth
  • Unterstützung sozial schwacher und benachteiligter Familien
  • Hilfen und besondere Förderprogramme für Kinder mit Lernbehinderungen
  • Förderung begabter Kinder und Jugendlicher durch Stipendien oder Ausbildungsbeihilfen
  • Förderung und Ausbau pastoraler Arbeit und Jugendarbeit in Nazareth
  • Förderung und Ausbau des Sportunterrichts und des außerschulischen Sportangebots als Instrument der Friedenserziehung
  • Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs zwischen Christen, Juden und Muslimen
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