MÖGLICHKEITEN DES STIFTENS

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DIE ZUSTIFTUNG

Die Zustiftung ist die einfachste Form des Stiftens und bei der Salvator Stiftung ab einem Betrag von 5.000,- Euro möglich. Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das
Grundstockvermögen der Salvator Stiftung und damit auch die Zinserträge. Jahr für Jahr stehen für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler an der Salvatorschule somit zusätzliche Gelder zur Verfügung.[/vc_column_text][vc_column_text]

DER STIFTUNGSFONDS

Wenn Sie ganz gezielt ein bestimmtes Projekt rund um die Schule fördern möchten, so können Sie dies mit einem Stiftungsfonds tun. Auf Wunsch trägt dieser Ihren Namen und macht Ihr Engagement auf besondere Weise sichtbar. Vielleicht möchten Sie ja auch in Ihrem Bekanntenkreis um Zustiftungen oder Spenden zu Ihrem Stiftungsfonds werben. Ein Stiftungsfonds kann mit einem Betrag ab 25.000,- Euro errichtet werden. Formal gilt ein Stiftungsfonds als zweckgebundene Zustiftung.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

DAS STIFTERDARLEHEN

Wenn Sie sich jetzt noch nicht endgültig von einem Teil Ihres Vermögens trennen möchten, so können Sie der Salvator Stiftung ein Darlehen überlassen. Dies ist möglich ab einem Betrag von 5.000 Euro. Wir legen das Geld sicher an und die Zinsen fließen direkt in die Arbeit der Salvatorschule. Ein Vertrag zwischen Ihnen und der Salvator Stiftung regelt Ihr Engagement. Eine Bankbürgschaft dient Ihnen als zusätzliche Sicherheit. Ein Stifterdarlehen hat gleich mehrere Vorteile: Sie bleiben sehr flexibel und können das Darlehen jederzeit aufstocken, kündigen oder in eine dauerhafte Zustiftung umwandeln. Aufgrund der „Geld-zurück-Garantie“ eignet es sich beispielsweise auch gut als Teil Ihrer Altersvorsorge. Zudem zahlen Sie keine Abgeltungssteuer, da Sie die Zinsen nicht selbst nutzen. Die Salvator Stiftung als gemeinnützige Stiftung zahlt ebenfalls keine Abgeltungssteuer.[/vc_column_text][vc_column_text]

STIFTEN PER TESTAMENT

Neben den Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, können Sie auch die Salvator Stiftung in Ihrem Testament bedenken. So stärken Sie die von Ihnen und der Salvatorschule geteilten Werte auch über Ihren Tod hinaus. Ihr Vermächtnis kann auf verschiedene Weisen wirken: Sie können das Grundstockvermögen durch eine Zustif-
tung erhöhen oder Ihren bereits zu Lebzeiten errichteten Stiftungsfonds stärken. Sie können aber auch die Errichtung eines neuen Stiftungsfonds per Testament  verfügen. Die Salvator Stiftung verwaltet Ihr Vermächtnis sorgfältig und setzt die Erträge Jahr für Jahr für die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen in der Salvatorschule in Nazareth ein. Da die Salvator Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, fällt keinerlei Erbschaftssteuer an. Auch wenn Ihre Erben innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall Ihren Nachlass ganz oder teilweise in die Salvator Stiftung einbringen, wird keine Erbschaftssteuer erhoben. Bereits gezahlte Erbschaftssteuer wird in diesem Fall zurückerstattet.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]